Voraussetzungen Pflegestufe 1
Erhebliche Pflegebedürftigkeit
- Hilfebedarf mindestens einmal täglich
- Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität
- Mehrfach wöchentlich Hilfe im hauswirtschaftlichen Bereich zeitlicher Aufwand einer ungelernten Pflegekraft insgesamt 1,5 Stunden im Tagesdurchschnitt
- hiervon müssen mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen
Hilfeleistung kann erfolgen durch
- Teilweise oder vollständige Übernahme der Pflegeverrichtung
- Unterstützung bei der Übernahme der Pflegeverrichtung
- Anleitung zur Selbstvornahme der Pflegeverrichtung
- Beaufsichtigung bei der Durchführung der Pflegeverrichtung